Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fleet-Hub GmbH für Servicedienstleistungen im Fuhrparkmanagement
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieser Vereinbarung ist auf die Bundesrepublik Deutschland begrenzt. Betreut werden die vom Kunden gewünschten Fuhrparkobjekte sowie gegebenenfalls die der Tochterunternehmen und Mehrheitsbeteiligungen.
Fuhrparkdaten
Der Kunde hat Fleet-Hub die für die jeweiligen Dienstleistungen notwendigen Daten bereitzustellen. Dabei gilt der Grundsatz einer digitalen Verarbeitung und entsprechend sind die Daten in gängigen Formaten wie EXCEL bereitzustellen.
Ansprechpartner
Der Kunde und Fleet-Hub benennen je mindestens einen Verantwortlichen, der für die Einhaltung der Regelungen dieses Vertrages durch das eigene Unternehmen und für die Kontakte zum Partner zuständig ist.
Gewählte Dienstleistungen und Preise
Der aktuelle Dienstleistungsumfang sowie die gültigen Preise gehen stets aus dem vom Kunden unterschriebenen Dienstleistungsvereinbarung hervor.
Fleet-Hub ist berechtigt, in angemessenem Abstand die in der Dienstleistungsvereinbarung vereinbarten Konditionen aufgrund veränderter Marktbedingungen und/oder gestiegener Kosten mit Wirkung für den gesamten Fuhrpark anzupassen. Die Anpassung darf erstmalig nach 24 Monaten erfolgen. Die neuen Konditionen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und erst wirksam, wenn der Kunde diesem zugestimmt hat. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung keine schriftliche Einwendung dagegen erhebt.
Abrechnung nach Abschluss der Implementierung
Die Abrechnung der im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen erfolgt spätestens innerhalb von vier (4) Wochen nach dem offiziellen Ende der Implementierungsphase. Das offizielle Ende der Implementierung gilt als erreicht, sobald die Fertigstellung der Implementierung durch Fleet-Hub angezeigt wird. Erfolgt keine abweichende schriftliche Vereinbarung, beginnt mit dieser Anzeige die Frist zur Abrechnung.
Verlängerung
Beginn und Ende der Zusammenarbeit sind in der Dienstleistungsvereinbarung beschrieben. Die Zusammenarbeit verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn die Vereinbarung nicht spätestens 3 Monate vor Ende des Ablaufes von einer Partei gekündigt wird.
Rechnungsstellung
Die monatlichen Entgelte für die regelmäßigen Dienstleistungen gemäß Dienstleistungsvereinbarung werden am Monatsanfang in Rechnung gestellt. Abgerechnet wird jeweils ein voller Monatsbetrag für alle am Monatsanfang aktiven Objekte. Fahrzeuge mit dem Produkt Zahlungsmanagement werden aufgrund nachrangig auftretender Rechnungen noch 2 Monate nach Abmeldung des Fahrzeuges im System weiterberechnet.
Auch für alle Objekte, die im Laufe eines Kalendermonats neu in die Betreuung mit aufgenommen werden, wird für den ersten Monat jeweils ein voller Monatsbetrag fällig, der spätestens am darauffolgenden Monatsanfang abgerechnet wird.
Sämtliche im Rahmen ihrer Dienstleistungen verauslagten Rechnungen werden von Fleet-Hub alle 14 Tage an den Kunden weiterberechnet. Nicht wiederkehrende Einzelvorgänge werden unmittelbar abgerechnet.
Der Kunde leistet sämtliche Zahlungen per Banküberweisung oder erlässt ein entsprechendes SEPA-Mandat zu Gunsten von Fleet-Hub.
Fleet-Hub stellt dem Kunden jede Rechnung prinzipiell als digitale Rechnung zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden werden die Rechnungsdaten zusätzlich in Papierform bereitgestellt. Die Kosten für die Bereitstellung trägt der Kunde.
Außerordentliche Kündigung des Servicevertrages
Den Parteien bleibt es bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unbenommen, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien eine wesentliche vertragliche Verpflichtung trotz Abmahnung nicht ordnungsgemäß erfüllt oder der Kunde mit einer berechtigten Forderung von Fleet-Hub für mehr als 30 Tage in Verzug gerät und trotz schriftlicher Nachfristsetzung nicht leistet.
Folgen bei Vertragsbeendigung
- Fleet-Hub wird dem Kunden spätestens 4 Wochen nach Vertragsbeendigung die Daten und Dokumente der verwalteten Fahrzeuge in digitaler Form zur Verfügung stellen.
- Der Kunde hat alle Vertragspartner zu informieren, dass für den Zeitraum nach Vertragsbeendigung keine Rechnungen mehr an Fleet-Hub zu senden sind.
- Bis spätestens 2 Monate nach Vertragsbeendigung wird Fleet-Hub die im Einsatz befindlichen Legitimationsunterlagen an den Kunden zurückgeben.
- Die vom Kunden erteilten Vollmachten erlöschen automatisch bei Vertragsbeendigung.
- Die vom Kunden geleistete Vorauszahlung wird spätestens 2 Monate nach Vertragsbeendigung an den Kunden zurückgezahlt.
Haftung
Auf Schadensersatz haftet Fleet-Hub nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – hat Fleet-Hub im Rahmen der Verschuldenshaftung Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
Vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften haftet Fleet-Hub bei einfacher Fahrlässigkeit nur:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
- für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Fleet-Hub nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.
Ansprüche gegen Fleet-Hub können nur binnen Jahresfrist nach Kenntnisnahme von dem schädigenden Ereignis, längstens jedoch bis zu sechs (6) Monate nach Beendigung der Tätigkeit von Fleet-Hub, vom Kunden geltend gemacht werden. Der Kenntnis steht das Kennenmüssen gleich.
Vertraulichkeitsvereinbarung
Die Parteien werden alle Informationen, die sie aus der Geschäftsbeziehung von der jeweils anderen Partei erhalten, die auf dieser Vereinbarung basieren, vertraulich behandeln.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt über die Vertragslaufzeit hinaus. Sie endet 2 Jahre nach Beendigung aller Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, die auf dieser Vereinbarung basieren.
Datenschutz
Fleet-Hub wird bei der Ausführung der Aufträge die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO und ihre Einhaltung laufend überwachen.
Subunternehmer, Vertragsübertragung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Fleet-Hub zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen Subunternehmer einsetzt.
Bei der Beauftragung von Subunternehmen hat Fleet-Hub die jeweiligen Subunternehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen sowie dieser Vertragsbestimmungen zu verpflichten.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Für diesen Vertrag und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist München. Der Fleet-Hub steht es jedoch frei, stattdessen auch das für den Geschäftssitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
Schlussbestimmungen
Die Bedingungen, Grundlagen und Vereinbarungen dieses Vertrags gelten auch für alle Zusatz-, Änderungs- und/oder Ersatzaufträge bzw. -verträge der Parteien im Zusammenhang mit diesem Servicevertrag.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen in diesem Vertrag bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine wirksame Regelung zu treffen, die dem Vertragszweck und dem wirtschaftlich angestrebten Ergebnis am nächsten kommt; gleiches gilt für Regelungslücken.